Der 4. Juli 2021 hat sich in Fröndenberg in das Gedächtnis der Stadt eingebrannt. Mehr als 120 Liter Regen waren es laut Deutschem Wetterdienst, die binnen kurzer Zeit und auf einen recht begrenzten Gebiet fielen. Der Boden, durch die Niederschläge der vorherigen Tage ohnehin schon vollgesogen, konnte diese Wassermassen nicht mehr aufnehmen, Überschwemmungen waren die Folge. In den betroffenen Stadtteilen wurden Erdgeschosse und Keller überflutet, mit Haus Löhnbachtal musste ein Seniorenzentrum evakuiert werden. Wann die Bewohner dort wieder einziehen können, ist ungewiss, die erforderlichen Sanierungen werden mindestens bis Ende des Jahres dauern. Und auch in den übrigen betroffenen Häusern und Wohnungen entstanden oftsmals große Schäden, teils sind sie unbewohnbar.Um die Schäden beheben zu können, die das Wasser an Mauerwerk und Einrichtung hinterlassen hat, braucht es vor allem Geld. Doch genau in dieser Hinsicht wurden die Betroffenen in Fröndenberg für einiD ge Wochen im Unklaren gelassen. Als es knapp zwei Wochen nach dem Starkregen vom 4. Juli und weiteren Schäden am 8. Juli zu den verheerenden Unwettern im Rheinland kam, brachte die Landesregierung eine Soforthilfe für Geschädigte der Unwetterkatastrophe auf den Weg. Ausgenommen waren hier zunächst jedoch Schäden, die nicht am 14. und 15. Juli entstanden – und somit auch die meisten Betroffenen in Fröndenberg. Erst Anfang August fasste das Landeskabinett den Beschluss, dass auch die Ereignisse in Fröndenberg ein Fall für die Soforthilfen sind.
Solidarität in vielen Formen
Ungeachtet dieser Zitterpartie war die Solidarität mit den Betroffenen groß. Kaum eine Woche, nachdem die Stiftung „Gutes tun“ einen Spendenaufruf zur Unterstützung gestartet hatte, war die Spendensumme bereits auf 20.000 Euro angewachsen. Bedürftige und Unversicherte sollen mit diesen Geldern unterstützt werden, um die Schäden beseitigen zu können.
Doch bei den Geldspenden allein blieb es nicht: Die Bürgerstiftung erhielt ebenso viele Angebote für Sachspenden. Und auch, wenn die Stiftung die Sachspenden nicht selbst sammeln konnte, so sollten sie doch nicht einfach ausgeschlagen werden. Denn was für den einen ein ausrangiertes Möbelstück oder Haushaltsgerät ist, kann anderen Menschen in der Notsituation weiterhelfen. Daher wurde unter froendenberg-hilft.de eine Hausrat-Börse ins Leben gerufen. Diese diente als digitales „Schwarzes Brett“, an dem Angebote publik gemacht werden konnten, derzeit ist diese Funktion allerdings vom Netz genommen.
Der Grund dafür ist recht simpel, derzeit fehlt noch die Nachfrage. Wer noch mit der Trockenlegung und Sanierung seines Hauses beschäftigt ist, hat wenig Zeit, sich nach Möbeln oder ähnlichen Dingen umzusehen. Bei steigender Nachfrage soll die Funktion allerdings wieder freigeschaltet werden.
Musikalische Spendensammlung
Wie dieser Fall und viele weitere Beispiele aus den vergangenen Wochen jedoch zeigen, ist der Kreativität im Zeichen der Solidarität kaum eine Grenze gesetzt. So organisierte Organist Jörg Segtrop kurzerhand ein Benefizkonzert in der Pfarrkirche St. Marien und zeigte sich am Tag nach dem Konzert überwältigt von der Anteilnahme und Spendenbereitschaft – über 2000 Euro kamen an diesem Abend zusammen und ebenfalls an die Bürgerstiftung übergeben.
An anderer Stelle spendeten die Siegerteams des diesjährigen Stadtradelns spontan ihren Gewinn, in einem Fall wurde sogar eine Bremerhavenerin zur Spendensammlerin für die Menschen in Fröndenberg. Mit einem Livestream und der Unterstützung von weiteren Helferinnen und Helfern wurde so auch im Norden Deutschlands an die Menschen in Fröndenberg gedacht.
Die Frist für die Soforthilfe endet am 31. August
Geschädigten der Starkregenereignisse vom 4. und 8. Juli sowie vom 14. und 15. Juli können noch bis zum 31. August Anträge auf die unbürokratische und schnelle Soforthilfe der Landesregierung bei der Stadt Fröndenberg stellen. Geschädigte, deren Schaden mindestens 5000 Euro beträgt, erhalten eine Soforthilfe von bis zu 3500 Euro. Gezahlt werden 1500 Euro pro Haushalt für die erste Person und 500 Euro für jede weitere Person.
Schon vor dem Beschluss des Landeskabinetts hatte die Verwaltung empfohlen, vorsorglich Anträge einzureichen, damit die Frist eingehalten wird.
Für Geschädigte, die sich über die Soforthilfe informieren möchten, ist unter der Rufnummer 02373/976- 293 ein Infotelefon während der Rathausöffnungszeiten eingerichtet. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es online unter www.land.nrw/de/soforthilfe oder in ausgedruckter Form in der Zentrale des Rathauses (Bahnhofstraße 2) zu den Öffnungszeiten.