Fachkräfte zu bekommen und zu halten war noch nie ganz einfach. Doch mit Eintreten der geburtenschwachen 1990er-Jahrgänge ins Berufsleben hat sich das Problem verschärft. Im Schnitt können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oft jede dritte Stelle nicht besetzen. Sie können sich häufig nicht gegen deutlich größere Mitbewerber durchsetzen. Viele Firmen versuchen daher, den Fachkräftemangel in Engpassberufen abzumildern, indem sie die Ausbildung verstärken. Aber auch hier sind qualifizierte Bewerber nicht selten rar gesät.
„Arbeitgeber sind gut beraten, sich auf dem Bewerbermarkt zu profilieren. Das kann beispielsweise auch durch das Angebot betrieblicher Zusatzleistungen geschehen“, empfiehlt Kai Stracke, Verkaufsleiter der SIGNAL IDUNA und Ansprechpartner für das Handwerk im Kreis Unna. Denn wer sich heute für oder gegen einen bestimmten Arbeitgeber entscheidet, fällt seine Entscheidung nicht allein aufgrund des Gehalts. Immer häufiger geben die gebotenen Zusatz- und Sozialleistungen den letzten Ausschlag.
Mit einem Kollektivvertrag über die betriebliche Krankenversicherung lässt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. „Verschiedene Tarif-Bausteine lassen sich flexibel und bedarfsgerecht miteinander kombinieren: von Vorsorgeleistungen, wie Schutzimpfungen, über Akutleistungen nach Unfällen bis hin zu umfangreichen Leistungen beim Zahnarzt“ ergänzt Kai Stracke. Die bKV leistet ohne Wartezeit; eine Gesundheitsprüfung entfällt. Arbeitnehmer haben außerdem die Möglichkeit, gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz für sich und ihre Angehörigen, um weitere Leistungsbausteine zu erweitern.
Die bKV überzeugt auch durch den geringen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. Über das Arbeitgeberportal der SIGNAL IDUNA lassen sich die Kollektivverträge und die mitversicherten Mitarbeiter einfach und sicher verwalten. Zudem entsteht für den Arbeitgeber auch kein Mehraufwand, wenn ein Arbeitnehmer seine bKV in Anspruch nimmt: Die Abrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherten. Darüber hinaus garantiert die SIGNAL IDUNA über die gesamte Vertragslaufzeit stabile Beiträge, was die Planungssicherheit für den Betrieb erhöht.
Arbeitnehmer müssen den Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten bKV versteuern und darauf Sozialabgaben entrichten, denn die Prämie gilt steuerlich als Barlohn. Allerdings: Es bleibt deutlich mehr vom Brutto, als wenn sich ein Beschäftigter für den gleichen Beitrag selbst krankenzusatzversichern würde. Der Betrieb wiederum hat verschiedene Möglichkeiten, der Steuer- und Sozialabgabenpflicht nachzukommen. Ob für den Arbeitgeber aber die Individual- oder Pauschalbesteuerung oder auch eine Nettolohnvereinbarung vorteilhafter ist, sollte er mit seinem SIGNAL IDUNA-Fachberater und seinem Steuerberater erörtern.
Beschäftigte sollten sich wiederum bei ihrem Arbeitgeber nach einer betrieblichen Krankenversicherung erkundigen.
Signal Iduna Gruppe Kai Stracke
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