Mehr Fälschungssicherheit und EU-weite Einheitlichkeit. Das sind zwei Gründe, warum bis Anfang 2033 in mehreren Wellen viele alte Führerscheine in neue Scheckkarten eingetauscht werden müssen. Wann ist meiner dran? Wie geht der Umtausch und was passiert, wenn ich wegen Corona nicht so schnell einen Termin auf dem Amt bekomme? Der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC klären wichtige Fragen:Welche Führerscheine müssen überhaupt getauscht werden?Jeder Führerschein für Pkw und Motorrad, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis zu bestimmten Fristen getauscht werden.Es geht um alle Papier-Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Das können graue, rosafarbene oder DDR-Führerscheine sein. Betroffen sind laut ADAC zudem solche Scheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 im Scheckkartenformat ausgeben wurden. Entscheidend ist immer das Datum der Ausstellung im Dokument.Damit der Umtausch der rund 43 Millionen alten Scheine logistisch besser zu handhaben ist, verlaufen die Umtauschfristen in Wellen.Welche Fristen gelten – wann bin ich dran?Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Für Führerscheine aus Papier, also einen graue, rosafarbene oder Dokumente aus der DDR, ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant. Diese Scheine wurden vor dem ersten Januar 1999 ausgestellt. Wer ein bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich nach dem Ausstellungsdatum richten.Hierbei gibt es aber eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.› Fristen für Führerscheine vor dem 1. Januar 1999 (grau, rosa, DDR):Geburtsjahr vor 1953 – Frist bis zum 19. Januar 2033, 1953 bis 1958 – 19. Januar 2022 (soll auf 19. Juli 2022 verlängert werden), 1959 bis 1964 – 19. Januar 2023, 1965 bis 1970 – 19. Januar 2024, 1971 oder später – 19. Januar 2025.› Fristen für Führerscheine vom 1. Januar 1999 einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):Ausstellungsdatum 1999 bis 2001 – Frist bis zum 19. Januar 2026, 2002 bis 2004 – 19. Januar 2027, 2005 bis 2007 – 19. Januar 2028, 2008 – 19. Januar 2029, 2009 – 19. Januar 2030, 2010 – 19. Januar 2031, 2011 – 19. Januar 2032, 2012 bis 18. Januar 2013 – 19. Januar 2033.Muss ich die Fristen einhalten?Ja, der Umtausch ist verpflichtend. Die Ablaufdaten beziehen sich aber stets auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis - die bleibt auch nach der Frist bestehen. Allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit, so der ADAC. Die wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Auch wer im Ausland mit dem abgelaufenen Schein unterwegs ist, kann Probleme bekommen. Wer dagegen ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat.Allerdings: Aufgrund von Corona kann es schwierig sein, auf dem Amt einen Termin für den Umtausch zu bekommen. Die erste Frist vom 19. Januar 2022 soll um ein halbes Jahr verlängert werden. Bis das rechtskräftig ist, wurde entschieden, dass bis zum 19. Juli dieses Jahres kein Bußgeld bei betroffenen Scheinen fällig wird.Wo tauscht man den Führerschein um?In der Regel lässt sich der Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Das kann je nach Wohnort auch das Bürgeramt sein, so der ACE. In der Coronapandemie kann es dort aber zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen.Wird eine neue Prüfung fällig?Der Umtausch für Auto- und Motorradführerscheine erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Allerdings kann die Behörde, etwa bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken, im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben.Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch.Welche Dokumente muss ich parat haben?Neben dem alten Original- Führerschein ist auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein biometrisches Passfoto nötig. Tipp: Beim Foto vorab bereits klären, in welcher Form das Bild vorliegen muss oder ob es auch vor Ort gemacht werden kann.Gegebenenfalls kann auch eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig sein, so die Autoclubs. Es handelt sich dabei um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich aus- gestellt hat. Das gilt für Scheine aus Papier, die vor 1999 nicht von der Behörde ausgestellt wurden, an der nun ein Umtausch erfolgen soll – also etwa nach einem Umzug.In der Regel könne dieser Antrag online gestellt werden, so der ACE. Üblicherweise wird der Auszug dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt, die den Umtausch vornimmt.Was kostet der Umtausch?Die Kosten für den neuen EU-Führerschein betragen rund 25 Euro zuzüglich Kosten wie etwa für das Passbild.Kann ich meinen alten Führerschein behalten?Wer sein altes Dokument aus nostalgischen Gründen nach dem Umtausch behalten will, kann das tun. Allerdings wird es etwa durch eine Stanzung entwertet, so- dass eine Nutzung ausgeschlossen ist.Wie lange ist der Führerschein gültig?Alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente haben ein Ablaufdatum und müssen nach jeweils 15 Jahren erneuert werden. Das diene der Fälschungssicherheit, so der ADAC. dpa-tmn
Mein Autojahr - Mit Volldampf in das Jahr 2022
Anzeige