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Horror-Geschenke: So wirst Du Ungeliebtes los

Das neuste iPhone, ein gutes Buch oder Schmuck – unter dem Weihnachtsbaum tummeln sich Unmengen von Geschenken. Doch was, wenn man das unliebsame Los gezogen hat und plötzlich einen Staubsauger in den Händen hält, den man sich ganz sicher NICHT gewünscht hat?

Den Schein wahren, um das Fest nicht zu ruinierenWenn das Geschenk ausgepackt wird und etwas zum Vorschein kommt, was man am liebsten sofort wieder einpacken würde, kommt es zunächst darauf an, richtig zu reagieren. Ein Geschenk ist schließlich eine freiwillige Gabe und auch wenn es nicht den Anschein macht, hat sich der Schenkende sicherlich viele Gedanken gemacht – und es kommt nicht gut an, diese mit Undank zu quittieren.Eine beliebte Variante, um ungeliebte Geschenke entgegenzunehmen, ist das Lügen. Wenn man den guten Willen hinter einem Geschenk erkennt, kann man die Geste wenigstens mit einer freundlichen Unwahrheit anerkennen – so wahrt man wenigstens den Haussegen.Man kann ein unliebsames Geschenk aber auch mit einer geschönten Wahrheit annehmen. Dabei ist es wichtig, zunächst ein ehrliches Dankeschön auszusprechen, bevor die Kritik geäußert wird. Und auch hier sollte deutlich auf die Wortwahl geachtet werden, denn ein „hässlicher Pullover“ unterscheidet sich unverkennbar von einem „wunderbar weichen Pullover, der von der Farbe her leider gar nicht zum Teint passt“.

Umtauschen oder Zurückgeben

Ob heimlich oder abgesprochen, wenn man mit einem Geschenk wirklich überhaupt nichts anfangen kann, liegt es nahe, den unliebsamen Gegenstand im Laden für etwas anderes umzutauschen oder gar zurückzugeben. Ist der Schenkende über die Unzufriedenheit informiert, oder schlägt von vorneherein vor, dass ein Umtausch möglich ist, existiert meist noch ein Kassenbon. Das macht die ganze Angelegenheit um einiges einfacher, besonders da die meisten Händler mit Vorlage einer Quittung um Weihnachten herum eine verlängerte Umtausch-Frist gewähren.

Wenn die Freude doch vorgetäuscht werden musste, gestaltet es sich mit der Rückgabe um einiges schwerer – denn ohne Kassenbon besteht kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe. Ausprobieren kann man es selbstverständlich trotzdem, denn besonders in der Weihnachtszeit sind einige Händler so kulant, dass sie Produkte auch ohne Bon zurücknehmen. Die Chancen auf eine Rücknahme sind übrigens erhöht, wenn das Geschenk erkennbar unbenutzt und vielleicht sogar noch originalverpackt ist.

Tauschen, verschenken oder Verkaufen

Sollte es dem Schenkenden recht sein oder ist man sich sicher, dass dieser niemals etwas davon erfahren wird, können unliebsame Geschenke auch einfach weiterverschenkt oder sogar direkt an Weihnachten noch getauscht werden. Es wird sich mit Sicherheit jemand finden, der Freude daran haben würde. Und ist es nicht viel schöner, etwas weiterzugeben, statt es im Keller verstauben zu lassen? Auch Verkaufen kann eine Option sein, um Ungeliebtes loszuwerden. Auf dem Flohmarkt, Ebay, Kleiderkreisel oder anderen Verkaufsplattformen im Internet kann man das Geschenk einfach verkaufen und sich mit dem Geld etwas beschaffen, was einem wirklich gefällt. Nur sollte man sich auch hier im Klaren darüber sein, dass ein heimlicher Verkauf immer ans Tageslicht kommen und den Schenkenden kränken kann.

Gutes tun

Einige ungeliebte Geschenke, wie selbst gestrickte Pullover oder Likör lassen sich nicht so mühelos verkaufen oder es fühlt sich einfach nicht richtig an. Dafür gibt es eine besonders schöne Option: etwas Gutes tun. Egal, ob in Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen, Waisenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen, dort freut sich sicherlich jemand über den selbst genähten Teddybären oder die warmen Socken – und das gilt auch noch nach Weihnachten.

Es wird ersichtlich: Unliebsame Geschenke können irgendwo doch ganz schön sein und manchmal sogar doppelte Freude schenken. Und wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man im nächsten Jahr auf den altbekannten Wunschzettel zurückgreifen oder auf gemeinsames Geschenke-Shoppen gehen.  

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